istock 71086805 kampagne vererben - istock-71086805-kampagne-vererben.jpg(Quelle: Immobilien Point 24 GmbH) 

Meine Immobilie richtig vererben - Sollte ich mir bereits jetzt Gedanken machen?  


Wie vererben Sie Ihre Immobilie(n) richtig? Was können Sie schon jetzt für den Fall einer Immobilien Erbschaft tun? Was müssen Erben beachten?

Tipps vom Profi zum Immobilien-Nachlass 

Wer spricht schon gern über den Tod? Aber ist es nicht sinnvoll, als Immobilienbesitzer die Dinge selbst zu klären, anstatt die Nachkommen mit der Verwaltung zu belasten? Denn in den wenigsten Fällen läuft eine Erbschaft reibungslos ab. Selbst wir als Immobilienmakler in Erfurt haben in den vergangenen Jahren einige Erfahrungen mit der Thematik Immobilien in Zusammenhang mit Erbschaften sammeln können.

Wir möchten Ihnen daher mit diesem Artikel ein Überblick über das breit gefächerte Thema Immobilien vererben bzw. dem Vorgehen im Fall einer Erbschaft geben. Dabei gehen wir speziell auf die nachfolgende Punkte ein:

  1. Meine Immobilien richtig vererben - was kann ich bereits selbst regeln?
  2. Die Immobilie im Erbfall - was muss ich als Erbe beachten?
  3. Immer Ärger mit der Erbengemeinschaft?

1. Meine Immobilie richtig vererben - was kann ich bereits selbst regeln?

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung vererben und bereits zu Lebzeiten entscheiden, was mit Ihrer Immobilie nach Ihrem Tod passieren soll? Das ist gut, denn die wenigsten Leute möchten sich mit diesem Thema auseinandersetzten. Ihren Nachkommen machen Sie mit geregelten Verhältnissen jedoch Einiges leichter und es kann zu keinen Streitigkeiten kommen, sofern Sie alles rechtssicher abgeklärt haben. Wenn Sie also den Familienfrieden wahren wollen, sollten Sie sich frühzeitig um die folgenden Schritte bemühen:

  • Setzten Sie ein handschriftliches Testament auf, unterschreiben es und übergeben es einer Person, die Ihr persönliches Vertrauen besitzt, optional deponieren Sie es beim Amtsgericht.
  • Besser noch, Sie setzten ein notarielles Testament auf. Der fachliche Rat eines Notars oder ggf. Steuerberaters oder Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, frühzeitig Tücken zu vermeiden.
  • Legen Sie bereits in Ihrem Testament fest, dass Erbengemeinschaften ausgeschlossen sind. Damit vermeiden Sie, dass Entscheidungen, die das Erbe betreffen, nur gemeinschaftlich von allen Beteiligten einer Erbengemeinschaft getroffen werden können.
  • Legen Sie im Testament genauestens fest, wer nach welchen Teilen Ihr Kapitalvermögen, Ihre Wertpapiere und Ihre Immobilie(n) erbt.

Sie sehen, vererben ist keine leichte Sache. Es gibt viele Dinge zu beachten, um den Nachkommen so viel zu ersparen, wie es nur geht. Holen Sie sich daher professionelle Unterstützung. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema "Wie vererbe ich meine Immobilie richtig", gern zur Seite.

2. Die Immobilie im Erbfall - was muss ich als Erbe beachten?

Was ist zu beachten, wenn bei einer Erbschaft eine Immobilie im Spiel ist?

Hinterbliebene und Erben müssen sich bereits während der Trauer, in den Tagen nach dem Ableben eines Familienmitglieds, nicht nur um einen guten Bestatter kümmern, sondern müssen auch den Nachlass des Verstorbenen verwalten und dabei möglichst den Familienfrieden wahren, sofern es weitere Erben bzw. Nachkommen gibt. Nicht selten werden heute auch Immobilien vererbt. Wenn Immobilien im Spiel sind und vererbt werden, geht es meist auch um größere finanzielle Summen und der Familienfrieden ist dann schnell gefährdet. Wenn Sie nun unter allen Beteiligten mit klaren Zahlen agieren möchten, hilft Ihnen eine Immobilienbewertung oder sogar Marktwerteinschätzung weiter. Andernfalls ist der ist Ärger vorprogrammiert, vor allem bei größeren Erbengemeinschaften. Mit einer Immobilienbewertung haben Sie jedoch eine fundierte Grundlage, bereits vor der Testamentsvollstreckung.

Haben Sie ein Haus oder eine Wohnung geerbt und sind sich aktuell noch nicht schlüssig, was Sie damit machen? Verkaufen, vermieten oder gar selbst nutzen? Hierbei sind Sie auf den Rat eines Profis angewiesen, der Ihnen eine konkrete Einwertung Ihrer geerbten Immobilie gibt. Sowohl bei der Ermittlung eines ortsüblichen Verkaufspreises oder der Findung des realistischen Mietzinses stehen wir von Immobilien Point 24 Ihnen jederzeit gern zur Verfügung, denn wir sind die Profis am Erfurter Immobilienmarkt. Sprechen Sie uns einfach an! 

3. Immer Ärger mit der Erbengemeinschaft?

Aufgrund der natürlichen Erbfolge oder durch ein fehlendes Testament kommt es meist zu ungewollten Zwangsgemeinschaften (Erbengemeinschaften) zwischen sämtlichen Familienmitgliedern. Über die weitere Zukunft des Erbes, hier im speziellen die Immobilie, kann nun nur noch gemeinschaftlich verfügt und entschieden werden. Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung heraus können wir sagen: Jeder Erbe hat nun seine eigenen Vorstellungen, was mit der Immobilie passieren soll. Stellen Sie sich in dem Zusammenhang folgende Fragen:

  • Was können und möchten wir als Erben mit der Immobilie machen? Verkaufen, Vermieten oder selbst nutzen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es außerdem?
  • Was können wir tun, wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft unterschiedliche Meinungen gibt?
  • Was ist unsere Immobilie wert?
  • Mit welcher monatlichen Miete können wir bei der Vermietung rechnen?
  • Was müsste ein Erbe den anderen als Ausgleich leisten, sollte ein oder mehrere Erben Interesse an der Immobilie äußern?
  • Was machen wir, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft nicht verkaufen will?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für diesen Fall?
  • Ist eine Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung wirklich sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar?
  • Welcher Preis kann bei einer Versteigerung erzielt werden?
  • Sind die Wohnanschriften der weiteren Erben bekannt bzw. noch aktuell? Oder müssen im schlimmsten Fall Erben ausfindig gemacht werden?
  • Welche steuerlichen Aspekt sind zu berücksichtigen?

Diese und weitere Fragen können wir von Immobilien Point 24 aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet mit Ihnen zusammen in einem persönlichen Gespräch klären.

PS: Für alle die noch mehr lesen wollen: Meine erste Erfahrung mit einer großen und in vielen Teilen verschollenen sowie zerstrittenen Eigentümergemeinschaft konnte ich bereits im Jahr 2002 machen. Hier mussten mehrere Erben in den USA ausfindig gemacht, Erbscheine neu ausgestellt und die aufgeheizten Gemüter untereinander beruhigt werden. Die eigentlich gedachte Mammutaufgabe, dass sich alle Parteien auf einen Preis verständigen mussten, war in diesem Fall die geringste Herausforderung für mich.
 
Wenn wir Ihnen helfen können, dann sprechen Sie uns bitte an und wir garantieren Ihnen absolute Seriosität und eine persönliche Beratung.

Ihr Michael Krause

Michael Krause, 21.01.2016

Kettenstraße 8, 99084 Erfurt